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Privatpatienten

Hier finden Sie alle relevanten Details zu den Behandlungs­kosten, Abrechnungsmodalitäten und weiteren wichtigen Aspekten für privatversicherte Patientinnen und Patienten.
Patienteninformationen
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Abrechnung und Honorarrahmen

In meiner Praxis orientieren sich die Kosten für logopädische Leistungen an einem übersichtlichen und fairen Honorarrahmen. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten gibt es keine einheitlichen Tarifverträge, weshalb sich in der Praxis ein Abrechnungsrahmen von 1,8 bis 2,3 des GKV-Satzes der gesetzlichen Krankenversicherung etabliert hat. Diese Praxis wurde von Gerichten mehrfach bestätigt.

Eine detaillierte Übersicht meiner aktuellen Honorare (Preisliste) können Sie hier einsehen.

In meiner Praxis für Kinderlogopädie orientiere ich mich bei der Abrechnung an den bewährten Grundlagen der Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands. Für Privatpatienten veranschlage ich dabei den 1,8-fachen Satz der festgelegten Vergütungssätze für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Dieser Multiplikationsfaktor ist im Rahmen der Privathonorare üblich und orientiert sich an der individuellen Leistungsqualität, dem Zeitaufwand und der Spezialisierung meiner Praxis.
  • Die Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB V für 2025 können Sie als PDF-Datei direkt beim GKV-Spitzenverband herunterladen.

Was bedeutet das für Sie?

Die Kosten für Ihre logopädische Behandlung werden auf Grundlage der erbrachten Leistungen berechnet. Auf Wunsch erhalten Sie vor Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsrichtlinien je nach Versicherer variieren. Ich empfehle Ihnen daher, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen zu informieren.

Erstattungsfähigkeit

Viele Privatversicherte stellen sich die Frage, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten für logopädische Leistungen übernimmt. Grundsätzlich werden logopädische Leistungen von den meisten privaten Krankenversicherungen anerkannt und erstattet. Wichtig ist jedoch, dass Sie im Vorfeld klären, welche Bedingungen Ihre Versicherung stellt und welche Tarife vereinbart wurden.

Beihilfeberechtigte Patienten

Für beihilfeberechtigte Patienten orientiert sich die Erstattung an den Höchstsätzen der Beihilfe. Auch hier ist der 1,8-fache Satz zumeist im erstattungsfähigen Rahmen. Bei Unsicherheiten helfe ich Ihnen gerne dabei, die Vorgaben der Beihilfe zu verstehen und die Kosten richtig abzurechnen.

Ablauf der Kostenerstattung

  • Kostenvoranschlag einreichen: Reichen Sie den von mir bereitgestellten Kostenvoranschlag bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, um eine Kostenübernahme zu klären.
  • Therapie starten: Nach der Genehmigung durch Ihre Versicherung beginnen wir mit der Therapie.
  • Rechnungsstellung: Sie erhalten von mir eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
  • Erstattung: Die Erstattung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung.

10 Vorteile für Privatpatienten in meiner Praxis

In meiner Praxis erhalten Sie eine individuelle, auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmte Therapie. Wir schaffen eine vertrauensvolle und wertschätzende Atmosphäre, die auf den respektvollen Umgang mit jedem Kind und seiner Familie abzielt. Mit meiner Expertise im Bereich Kinderlogopädie und meiner Spezialisierung auf die Förderung von Kindern im Autismus-Spektrum setze ich auf eine ganzheitliche Betreuung, die sowohl die sprachliche als auch die soziale und emotionale Entwicklung berücksichtigt.

  1. Individuell abgestimmte Therapieansätze: In meiner Praxis biete ich maßgeschneiderte logopädische Therapieansätze, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen oder Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) ausgerichtet sind. Jede Behandlung wird individuell geplant, um die bestmöglichen Fortschritte zu erzielen.
  2. Mehrsprachigkeit als Stärke: Als mehrsprachige Therapeutin kann ich eine Vielzahl von Sprachbarrieren überwinden und speziell auf Kinder eingehen, die in einem mehrsprachigen Umfeld aufwachsen. Das ist besonders wichtig für Familien, die mehrere Sprachen sprechen, um die Sprachentwicklung ohne zusätzliche Hürden zu fördern.
  3. Spezialisierung auf Autismus-Spektrum-Störungen (ASS): Mit meiner Erfahrung und Expertise im Bereich der Sprachtherapie für Kinder mit ASS biete ich einen gezielten Ansatz, der sowohl die sprachlichen als auch die kommunikativen Bedürfnisse dieser Kinder berücksichtigt. Ich arbeite eng mit Familien und Fachkräften zusammen, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
  4. Transparente und faire Abrechnung: Als Privatpatient profitieren Sie von einer transparenten und fairen Abrechnung. Ich orientiere mich an den anerkannten Vergütungsvereinbarungen und stelle Ihnen eine detaillierte Rechnung aus, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. Für Ihre Planungssicherheit erhalten Sie vorab auf Wunsch eine klare Kostenschätzung.
  5. Angenehme Umgebung: In meiner Praxis in Berlin-Tempelhof schaffe ich eine entspannte und vertrauensvolle Atmosphäre, die es Ihrem Kind ermöglicht, sich wohl und sicher zu fühlen. Dies fördert nicht nur die Motivation, sondern auch den Therapieerfolg.
  6. Flexible Terminplanung: Ich verstehe, dass die Zeitplanung für Eltern oft herausfordernd ist. Deshalb biete ich flexible Termine, die sich nach den Bedürfnissen Ihrer Familie richten. Auch kurzfristige Änderungen versuche ich bestmöglich zu berücksichtigen.
  7. Enge Zusammenarbeit mit Eltern und Fachkräften: Besonders bei der Arbeit mit Kindern aus dem Autismus-Spektrum ist die enge Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Fachkräften wie Pädagogen oder Ärzten von großer Bedeutung. Ich bin stets bemüht, einen offenen Dialog zu pflegen und alle relevanten Informationen in die Therapie einzubeziehen.
  8. Moderne Therapieansätze und fortlaufende Weiterbildung: Ich setze auf die neuesten, wissenschaftlich fundierten Methoden und erweitere kontinuierlich mein Fachwissen durch Fortbildungen und spezielle Workshops. Das bedeutet, dass Ihr Kind von den neuesten Erkenntnissen und innovativen Ansätzen profitiert.
  9. Langfristige Therapieplanung: Im Gegensatz zu vielen kurzfristigen Lösungen fokussiere ich mich auf eine langfristige und nachhaltige Verbesserung der Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten Ihres Kindes. Dabei berücksichtige ich den gesamten Entwicklungsprozess und die Bedürfnisse des Kindes über die Zeit.
  10. Vertraulichkeit und Diskretion: Der Schutz der Privatsphäre und die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten sind für mich selbstverständlich. Sie können darauf vertrauen, dass alle Informationen und Unterlagen mit höchster Sorgfalt und Diskretion behandelt werden.
FAQ

Häufig gestellte Fragen privat versicherter Patienten

Wie hoch sind die Kosten für Privatpatienten?
Die Kosten orientieren sich am 1,8-fachen Satz der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor Beginn der Therapie erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.
Wird die Therapie von meiner privaten Krankenversicherung übernommen?
Das hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Versicherer.
Wie erhalte ich einen Kostenvoranschlag?
Nach einem Erstgespräch und der Festlegung des Therapiebedarfs stelle ich Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag aus.
Benötige ich eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie?
In der Regel ja. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt.
Was passiert, wenn meine Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet?
Viele private Krankenversicherungen erstatten meine Honorare vollständig. Fälle, in denen dies abgelehnt wird, bleiben bislang die Ausnahme. Dennoch empfehle ich, sich gegen unberechtigte Kürzungen zur Wehr zu setzen. Bestehen Sie auf die Erfüllung der vertraglichen Bedingungen, wenn eine 100%ige Kostenübernahme vereinbart ist.
Kann ich die Therapie auch ohne Versicherung in Anspruch nehmen?
Ja, Selbstzahler sind in meiner Praxis willkommen. Die Kosten orientieren sich ebenfalls am 1,8-fachen Satz.
Gibt es eine Mindestanzahl an Sitzungen?
Die Anzahl der Sitzungen wird individuell nach den Bedürfnissen Ihres Kindes festgelegt. Dies besprechen wir ausführlich im Erstgespräch. Eine ärtzliche Verordnung umfasst in der Regel zehn Therapiesitzungen. Verordnungen können, so dies medizinisch-therapeutisch angezeigt ist, wiederholt ausgestellt werden.
Welche Zahlungsmodalitäten werden angeboten?
Die Rechnung kann per Überweisung beglichen werden. Details dazu finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Ich hoffe, dass die oben genannten Informationen Ihnen einen guten Überblick über die Abrechnung und Kostenerstattung in meiner Praxis gegeben haben. Da jedoch jedes Kind und jede Familiensituation einzigartig ist, können nicht alle individuellen Fragen allgemein beantwortet werden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, lade ich Sie herzlich ein, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Kind.

Melden Sie sich einfach per Telefon oder E-Mail, und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Kind in meiner Praxis willkommen zu heißen!

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