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Preise und Behandlungskosten

Informationen zu Kosten und Abrechnung der logopädischen Leistungen
- Die Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB V für 2025 können Sie als PDF-Datei direkt beim GKV-Spitzenverband herunterladen.
Honorarübersicht (2025)
HPNV-Nr. | Leistung / Heilmittel | Honorar |
---|---|---|
33010 | Erstdiagnostik | € 211,00 |
33103 | Einzel-Therapie (45 Minuten) | € 129,00 |
33104 | Einzel-Therapie (60 Minuten) | € 164,00 |
33302 | Bericht an den verordnenden Arzt/Ärztin | € 11,75 |
33303 | Bericht auf besondere Anforderung | € 211,00 |
39901 | Hausbesuch inkl. Fahrtkosten | € 40,00 |
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Behandlungskosten für Privatpatienten und Selbstzahler
Die Kosten für eine logopädische Behandlung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen in der Regel die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen die Kosten.
- Gesetzlich Versicherte: Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten plus eine Pauschale von 10 € pro Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
- Privatversicherte: Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Bitte klären Sie die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.
- Selbstzahler: Ohne ärztliche Verordnung können Sie die Therapie auch privat in Anspruch nehmen. Die Kosten richten sich nach der Dauer und Art der Behandlung.
Gerne informiere ich Sie individuell über die anfallenden Kosten.
Die Behandlungskosten für Privatpatienten und Selbstzahler unterscheiden sich vor allem in der Abrechnung und der möglichen Erstattung:
- Privatpatienten: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilmittelerbringer (GebüTh). Ich berechne den 1,8-fachen Satz, der sich nach der Dauer und Art der Behandlung richtet. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Es empfiehlt sich, vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse nachzufragen, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
- Selbstzahler: Ohne ärztliche Verordnung können Sie die Therapie direkt als Privatleistung in Anspruch nehmen. Auch hier berechne ich den 1,8-fachen Satz der GebüTh.
Gerne berate ich Sie persönlich zu den genauen Konditionen.
Einen Kostenvoranschlag für Ihre logopädische Therapie erhalten Sie ganz unkompliziert:
- 1. Für Privatpatienten:
- Reichen Sie Ihre ärztliche Verordnung bei mir ein oder teilen Sie mir mit, welche Leistungen Sie benötigen.
- Ich erstelle einen individuellen Kostenvoranschlag auf Basis des 1,8-fachen Satzes der GebüTh.
- Den Kostenvoranschlag können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.
- 2. Für Selbstzahler:
- Wenn Sie die Therapie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen möchten, informiere ich Sie über die möglichen Behandlungen und Kosten.
- Sie erhalten daraufhin einen transparenten Kostenvoranschlag mit den voraussichtlichen Gesamtkosten.
Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder Telefon, und ich stelle Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag aus.
Die Kostenübernahme für eine logopädische Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Gesetzlich Versicherte: Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Erwachsene zahlen dabei eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten sowie eine Pauschale von 10 € pro Verordnung, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
- Privatversicherte: Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Ich berechne den 1,8-fachen Satz der GebüTh, daher empfiehlt es sich, vorab bei Ihrer Versicherung zu klären, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
- Selbstzahler: Ohne ärztliche Verordnung kann die Therapie auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach dem 1,8-fachen Satz der GebüTh.
Gerne informiere ich Sie individuell über die Kosten und die Abrechnungsmöglichkeiten.
Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt in der Regel direkt über die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
- Gesetzlich Versicherte: Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten. Es kann eine Zuzahlung von 10 % der Kosten plus 10 € Rezeptgebühr anfallen, sofern der Patient volljährig oder nicht von der Zuzahlung befreit ist.
- Privat Versicherte: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilmittelerbringer (GebüH). Die Erstattung hängt vom individuellen Tarif der Versicherung ab.
- Selbstzahler: Falls keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt, können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Ja, selbstverständlich! Gerne können wir vor Therapiebeginn einen Beratungstermin vereinbaren, um alle Fragen zur Kostenübernahme und Abrechnung zu klären. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Möglichkeiten der Erstattung bestehen.
Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon oder E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Kostenabrechnung während der Therapie hängt von der Art der Kostenübernahme ab:
- Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil (sofern nicht befreit).
- Privat Versicherte & Beihilfe: Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen können. Die Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab.
- Selbstzahler: Sie erhalten eine Rechnung gemäß der vereinbarten Vergütung.
Gerne klären wir alle Details im Vorfeld in einem Beratungsgespräch.
Die Zahlungsmodalitäten und Abrechnungsmethoden richten sich nach der Art der Kostenübernahme:
- Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Falls ein Eigenanteil anfällt, kann dieser per Überweisung oder in bar beglichen werden.
- Privat Versicherte & Beihilfe: Sie erhalten eine Rechnung, die per Überweisung beglichen werden kann. Die Erstattung erfolgt je nach Tarif durch Ihre Versicherung.
- Selbstzahler: Die Zahlung erfolgt per Überweisung, basierend auf der vereinbarten Vergütung.
Gerne besprechen wir individuelle Wünsche zur Abrechnung im Voraus.
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Abrechnungsgrundlage:
- Gesetzlich Versicherte: Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, außer gegebenenfalls der gesetzliche Eigenanteil.
- Privat Versicherte & Beihilfe: Die Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) oder individuellen Vereinbarungen mit der Versicherung. Je nach Tarif können Erstattungsbeträge variieren.
- Selbstzahler: Die Vergütung basiert auf der vereinbarten Honorarhöhe.
Zusätzliche Kosten entstehen nur in Ausnahmefällen, z. B. bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen gemäß den vereinbarten Bedingungen.
Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es fällt lediglich ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie eine Zuzahlung von 10 EUR pro Verordnung an.
Für Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler sind die gesamten Behandlungskosten im Voraus bekannt, da diese sich am 1,8-fachen Satz der GebüTh orientieren. Die genauen Kosten für jede Leistung bzw. jedes Heilmittel können der Tabelle auf dieser Seite entnommen werden.
Ich hoffe, dass die Informationen auf dieser Seite Ihnen bereits einen guten Überblick über die Behandlungskosten und Abrechnungsmodalitäten gegeben haben. Da jeder Fall individuell ist, lassen sich nicht alle Fragen pauschal beantworten. Falls Sie weitere Informationen benötigen oder eine persönliche Beratung wünschen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation zu finden und Ihnen eine transparente Kostenübersicht zu bieten.
Melden Sie sich einfach per Telefon oder E-Mail, und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch.
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